Event im Hof
Allgemeine Geschäftsbedingungen Feste und Events im alten Hofgut
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der zwischen Feste und Events im alten Hofgut, nachfolgend Betreiber und Kunden
geschlossenen Vereinbarung. Sie gelten ausschließlich. Die Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Betreibers, insbesondere für die Mietweise
Überlassung des Objekts.
1.2 Die Vereinbarung zwischen dem Betreiber und dem Kunden kommt mit Zugang der Buchungs-bestätigung zustande und wird nach deren Unterschrift
wirksam.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Buchung der Eventlocation Hofgut Karlheinz Fröhlich, Philipp-Wehr-Straße 4, 55546 Frei-Laubersheim.
2.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, das Objekt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu
überlassen.
2.3 Das Hofgut steht dem Kunden für die Dauer des in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitraumes mit der angegebenen Personenzahl zur
Verfügung. Neben dem eigentlichen Termin der Feier beinhaltet das Mietverhältnis zwei Tage zur Vorbereitung und einem Tag zum Ordnung schaffen.
Der Zeitraum ist ausschließlich für den angegebenen Zweck vorgesehen.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 Der Betreiber überlässt dem Kunden eine Eventlocation samt Equipment und stellt sicher, dass die Nutzung zu dem in der Buchungsbestätigung
angegebenen Zweck für den Kunden möglich ist.
3.2 Zum Objekt zählen Hoffläche/-wiese, Toiletten, Vorbereitungsraum, Thekenbereich, Scheune mit Kornspeicher, die Wiese hinter der Scheune nach
vorheriger Vereinbarung sowie das in der Vereinbarung aufgeführte Equipment.
3.3 Die Scheune verfügt über keine Heizung. Sollte es erforderlich sein, können Heizstrahler kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die erforderlichen
Gasflaschen sowie ggf. zusätzliche Heizstrahler sind nicht im Preis beinhaltet und vom Kunden zu übernehmen. Der Betrieb ist nur innerhalb der
Scheune zulässig, im Bereich des Kornspeichers wegen Brandgefahr nicht gestattet.
3.4 Es wird eine Licht- und Tonanlage inkl. Limiter (Schallpegelbegrenzer) bereitgestellt. Die bei der Übergabe vereinbarte und eingestellte Lautstärke ist
verbindlich und unbedingt einzuhalten. Die Abrechnung der Anlage erfolgt direkt mit dem Verleih.
3.5 Weitere Leistungen und zusätzliche Nutzungen, insbesondere innerhalb der Vorbereitung und am Tag nach der Feier z.B. Frühstück oder Brunch
bedürfen der Absprache und können individuell vereinbart werden.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, ein professionelles Catering-Unternehmen mit der Betreuung des Events zu beauftragen. Bei Selbstversorgung ist die
Zustimmung des Betreibers notwendig. Ferner ist eine vom Kunden autorisierte Person zu nennen, die für die Bewirtung zuständig ist. Der Gebrauch
einer Spülmaschine wird empfohlen. Spülen von Hand ist nicht zulässig. Spülmobile oder Kühlwagen sind nicht gestattet.
4.2 Das Objekt wird in einem sauberen, gereinigten Zustand übergeben. Der Kunde haftet für eine pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße
Rückgabe und verpflichtet sich alle Räumlichkeiten, sowie die bei der Veranstaltung genutzten Flächen, in einem aufgeräumten, besenreinen Zustand
zurück zu geben, um eine unverzügliche Endreinigung durch den Betreiber zu ermöglichen.
4.3 Das bereitgestellte Equipment ist pfleglich zu behandeln. Die Tische und Stühle in der Scheune dürfen nicht im Außenbereich genutzt werden, hierfür
sind die Bierzeltgarnituren und Stehtische vorzusehen.
4.4 Um Beschädigungen vorzubeugen muss das Anbringen von Dekorationsmaterial etc. ohne Nägel oder Schrauben in Balken, Toren und Wänden der
Scheune, des Hof- und Thekenbereiches erfolgen. Es sind generell keine Reißzwecken oder Tackerklammern zu verwenden. Der Kunde übernimmt die
Gewähr dafür, dass mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht,
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche mitgebrachte Dekorationen oder sonstige Gegenstände eigenständig nach Ende der Veranstaltung unverzüglich
zu entfernen oder zu entsorgen. Streuartikel (z.B. Konfetti, Folienkonfetti) sind nicht gestattet, da sie nur mit großem Aufwand vollständig beseitigt
werden können. Sollte dennoch bei Benutzung dieser oder ähnlicher Artikel eine Verschmutzung auftreten, wird die Reinigung dieser dem Kunden
gesondert in Rechnung gestellt. Anfallender Müll und Essenreste sind ebenfalls vom Kunden oder durch das Catering-Unternehmen zu entsorgen.
4.6 Aus Brandschutzgründen ist generell kein offenes Feuer z.B. in Körben, durch Fackeln oder in Schalen gestattet. Alle Kerzen auf Tischen, Theken oder
im Freien sollten in dafür geeigneten Gläsern aufgestellt werden. Ferner dürfen in den Mauernischen nur Teelichte in Gläsern verteilt werden. Bei LED
auch ohne Schutzglas. Wunderkerzen sind in der Scheune und Feuerwerke generell verboten.
4.7 Die Verpflichtung einer Band sowie jegliche Livemusik oder Karaoke ist dem Betreiber mitzuteilen. Idealerweise sollte ein Soundcheck durchgeführt
werden. Die Musikdarbietung ist spätestens um 0.00 Uhr zu beenden und darf danach auch nicht wieder aufgenommen werden.
4.8 Das Befahren der Hofwiese oder das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.
4.9 Es sind die ausgewiesenen Parkmöglichkeiten zu benutzen: Straße An der Linde, Römerstraße, Ulrich von Hutten Straße, Freifläche Kreuzung
B420/B428, Zufahrt Am Johannisgarten, sowie vor der ev. Kirche, Ortsteingang Ecke Am Johannisgarten/ Kirchenpforte, Es wird dringend empfohlen nicht
in der Philipp-Wehr-Str. und An der Stiegel zu parken, da hier nur die markierten und dafür vorgesehenen Flächen genutzt werden dürfen.
5. Preis und Zahlung
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, den mit dem Event im Zusammenhang stehenden Betrag unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Zugang der Rechnung, auf
das angegebene Konto zu überweisen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen über dem
Basiszinssatz zu verlangen.
5.2 Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können schriftlich vereinbart werden.
6. Stornierung durch Kunde und Stornierungskosten
6.1 Jede Art der Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
6.2 Im Falle der Stornierung durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, den folgenden prozentualen Anteil des in der Buchungsbestätigung genannten
Betrages zu tragen:
Stornierung 1 Jahr vor dem Event:10%
Stornierung 9 bis 12 Monate vor dem Event:25%
Stornierung 6 bis 9 Monate vor dem Event: 50%
Stornierung 3 bis 6 Monate vor dem Event: 75%
Stornierung weniger als 3 Monate vor dem Event: 100%
6.3 Der Betreiber behält sich vor, eine höhere Entschädigung, entsprechend dem Kunden gegenüber zu beziffernder und zu belegender Kosten zu
berechnen.
6.4 Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Betreiber und dem
Ersatzteilnehmer besteht nicht.
6.5 Ein Rechtsanspruch auf Änderung des Veranstaltungstermins besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Stornierung und nachfolgenden
Neuabschluss eines Vertrages erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Betreiber einen Anspruch auf die pauschale Rücktrittsentschädigung gemäß Ziffer 6.2.
7. Kündigung durch den Betreiber
7.1 Eine Kündigung der Vereinbarung durch den Betreiber ist nur aus wichtigem Grund möglich. Wichtige Gründe sind z.B. öffentlich-rechtliche
Vorgaben, höhere Gewalt, Feuer, Sturm und Hagel, die die Durchführung der Veranstaltung einschränken oder unmöglich machen.
7.2 Ersatzansprüche stehen dem Kunden bei einer Kündigung durch den Betreiber nicht zu. Der Betreiber hat ggf. eine vereinbarte und bereits geleistete
Anzahlung an den Kunden zu erstatten.
8. Haftung
8.1
Der Betreiber haftet für die Sorgfalt bei der Durchführung des Events. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, so wird
sich der Betreiber auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Betreiber haftet im Übrigen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Es wird zwischen Betreiber und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen und Nutzungen grundsätzlich auf eigene Gefahr in
Anspruch nimmt.
8.2 Ist der Betreiber an der Erbringung seiner Leistung durch höhere Gewalt (einschließlich Unwetter und Brand) oder andere nicht durch den Betreiber
vertretbare Ereignisse gehindert oder ist absehbar, dass eine solche Hinderung eintritt, so sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Gegenseitige Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
8.3 Für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen Schäden an Gebäude oder Inventar, haftet der Kunde. Der Kunde haftet dem Betreiber
gegenüber für sämtliche Beschädigungen und Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seiner Gäste, Kunden oder beauftragte
Mitarbeiter und Vertragspartner z.B. Catering-Unternehmen, Discjockey, Musiker etc. verursacht werden. Spielende Kinder sind zu beaufsichtigen. Gehen
durch unbeaufsichtigte Kinder Schäden hervor und können die Eltern nicht ermittelt werden, haftet der Kunde.
8.4 Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder Ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten und
Flächen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
8.5 Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden für vom Kunden, Gästen und/oder von Vertragspartnern des Kunden ein- bzw. mitgebrachten
Gegenständen, insbesondere Nahrungsmittel- und Genussmittel, wird ausgeschlossen.
9. Datenschutz
9.1 Der Betreiber gewährleistet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur für den vereinbarten
Zweck erfolgt.
10. Sonstiges
10.1 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in
ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.